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   BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 6.78   

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https://dejure.org/1982,1353
BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 6.78 (https://dejure.org/1982,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1982 - 4 C 6.78 (https://dejure.org/1982,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1982 - 4 C 6.78 (https://dejure.org/1982,1353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Außenbereich - Privilegierte Nutzung - Erleichterte Nutzungsänderung - Rechte des Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsänderung einer privilegierten baulichen Anlage im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 138
  • ZfBR 1983, 32
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 6.78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - ausgeführt: § 35 Abs. 4 BBauG wolle, zur Erleichterung des Strukturwandels der Landwirtschaft, den Landwirten ermöglichen, von der bisherigen privilegierten Nutzung einer bestehenden baulichen Anlage zu einer neuen Nutzung zu wechseln; dabei stellten sich die Beendigung der bisherigen und der Beginn der neuen Nutzung als einheitlicher Vorgang dar, so daß die Vorschrift nicht anwendbar sei, wenn die frühere privilegierte Nutzung schon seit geraumer Zeit eingestellt sei.
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Unabhängig von der Frage, ob für die Anwendung von § 35 Abs. 4 Satz 2 i.V. mit Satz 1 Nr. 1 Buchst. b - g BauGB zu fordern ist, dass der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb insgesamt noch fortbesteht (ablehnend, mit Darstellung des Streitstands vgl. OVG Rh-Pf, U.v. 27.2.2018 - 8 A 11535/17 - ZfBR 2018, 378 = juris Rn. 28 ff.), setzt § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB jedenfalls voraus, dass das umzunutzende bzw. in Anwendung von § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB zu erneuernde Gebäude tatsächlich privilegiert im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB genutzt wurde (BVerwG, U.v. 29.10.1982 - 4 C 6.78 - ZfBR 1983, 32 = juris Rn. 9; U.v. 31.5.1982 - 4 C 16.79 - BauR 1983, 448 = juris Rn. 16 f.; B.v. 10.1.1994 - 4 B 192.93 - NVwZ-RR 1994, 308 = juris Rn. 9; VG Münster, U.v. 28.1.2015 - 10 K 459/14 - juris Rn. 32; VG Köln, U.v. 1.9.2017 - 2 K 4709/16 - juris Rn. 23; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand: Februar 2018, § 35 Rn. 136).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 35.81

    Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne

    Das bedeutet, daß sich die Nutzungsänderung auf solche baulichen Anlagen beziehen muß, die bereits tatsächlich privilegiert genutzt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1982, a.a.O.; Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 16.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 202; Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 63.79 - MDR 1984, 695).
  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 B 192.93

    Bauplanungsrecht: Voraussetzung für erleichterte Nutzungsänderung bei

    Auch nach Inkrafttreten des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes ist Voraussetzung für die Begünstigung einer - nicht privilegierten - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage (hier: drei Ferienwohnungen auf der Hofstelle eines Weinbaubetriebs) im Außenbereich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BauGB-MaßnahmenG (1993), daß die bauliche Anlage oder der für die Nutzungsänderung vorgesehene Anlageteil "bisher" tatsächlich privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB (hier: landwirtschaftlich) genutzt worden ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Vorteile des § 35 Abs. 4 BauGB demjenigen nicht zugute kommen, der sein für einen privilegierten Zweck genehmigtes Gebäude niemals diesem privilegierten Zweck entsprechend tatsächlich genutzt hat (vgl. z.B. Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191 = ZfBR 1983, 32 ).

  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 63.79

    Privilegierung - Zweck - Nutzungsänderung - Gebäude

    § 35 Abs. 4 BBauG erleichtert nicht die Nutzungsänderung für solche Gebäude, die zwar als privilegierte genehmigt, aber nicht privilegiert genutzt worden sind (wie Urteil vom 29. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Erleichterung der Zulassung von Nutzungsänderungen nach § 35 Abs. 4 BBauG 1976 nicht für zwar privilegiert genehmigte, aber nicht privilegiert genutzte Gebäude in Betracht kommt; im Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - (teilweise in Buchholz 406.11. § 35 BBauG Nr. 191) heißt es:.

  • VG Köln, 01.09.2017 - 2 K 4709/16

    Anwendung von § 35 Abs. 4 BauGB erfordert privilegierte Nutzung einer baulichen

    Die Kläger verkennen zum einen, dass auf Grundlage der seit Jahrzehnten gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anwendung von § 35 Abs. 4 BauGB erfordert, dass eine bauliche Anlage bisher privilegiert im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB genutzt wird, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1982 - 4 C 6/78 und vom 31. Mai 1983 - 4 C 16/79 sowie BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1994 - 4 B 192/93.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 8 S 86/94

    Erweiterung einer Mosterei im Außenbereich - "zulässigerweise errichteter

    Da der Kläger das für einen privilegierten Zweck genehmigte Gebäude offenbar niemals diesem privilegierten Zweck entsprechend tatsächlich genutzt hat, dürfte ihm der Vorteil des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB/§ 35 Abs. 4 BBauG 1979 nicht zugute kommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.1994 - 4 B 192.93 - ZfBR 1994, 145 u. Urt. v. 29.10.1982 - 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191).
  • BVerwG, 11.07.1983 - 4 B 124.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Kurzfristiges Einstellen von

    Damit scheidet eine Anwendung des § 35 Abs. 4 BBauG aus (vgl. dazu auch Urteil vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 6.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 191).
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